Verbot von Leihmutterschaft durchsetzen – Nein zum Kinderkauf im Ausland
Das ist die Petition:
An die Abgeordneten des Bundestages
Ich fordere Sie auf, den Kinderkauf im Ausland gesetzlich zu untersagen. Leihmutterschaft in Deutschland ist zwar verboten, doch dieses Verbot wird vielfach unterlaufen, indem deutsche Staatsbürger die Dienste ausländischer Leihmütter in Anspruch nehmen.
Schieben Sie dieser Praxis einen Riegel vor. Achten Sie das Recht des Kindes auf seine Mutter. Leihmutterschaft verletzt die Würde der Frau, die als Brutkasten mißbraucht wird und schafft gleichzeitig die Voraussetzungen für menschenverachtenden Kinderbeschaffungshandel. Wer im Ausland eine Leihmutter beauftragt und sich auf diese Weise illegal ein Kind verschafft, muss in Deutschland mit Strafen rechnen. Bitte machen Sie sich für ein internationales Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland stark.
1.082 Mal Haben diese Abgeordneten die Petition schon erhalten:
- Tijen Ataoğlu CDU 1.082 Mal
- Katharina Beck Grüne 1.082 Mal
- Lena Gumnior Grüne 1.082 Mal
- Nadine Heselhaus SPD 1.082 Mal
- Susanne Hierl CSU 1.082 Mal
- Christian Moser CSU 1.082 Mal
- Carsten Müller CDU 1.082 Mal
- Hanna Steinmüller Grüne 1.082 Mal
- Awet Tesfaiesus Grüne 1.082 Mal
- Carmen Wegge SPD 1.082 Mal
Hintergrundinformationen
In Deutschland ist Leihmutterschaft durch das Embryonenschutzgesetz zwar verboten, aber die Rechtsprechung ist uneindeutig und vage. Das macht es Paaren verhältnismäßig einfach, die Dienste über ausländische Leihmutter-Agenturen in Anspruch zu nehmen und das so erworbene Kind in Deutschland durch ein Gericht anerkennen zu lassen.
Trotz des eindeutigen Verbots von Leihmutterschaft finden in Berlin und anderen Großstädten Kinderwunschmessen statt, auf denen ganz offen für Leihmutter-Agenturen geworben wird. Es ist nur eine Frage des Geldes. Der Kunde kann wählen zwischen einem Baby aus den USA – Kostenpunkt: Rund 100.000 Euro – oder einem etwas günstigeren Kind aus Zypern oder aus der Ukraine für ungefähr 50.000 Euro.
Der Verfolgungseifer deutsche Behördern für die Inanspruchnahme ausländischer Leihmütter scheint relativ gering, sonst würde das Geschäft in Deutschland nicht derart boomen.
Deutschlands Gesetzgebung sollte sich am Vorbild Italiens orientieren. Die italienische Regierung hat ein gesetzliches Verbot für Leihmutterschaft eingeführt, das sowohl im Inland wie im Ausland gilt. Italienische Stastsbürger, die ausländische Leihmütter in Anspruch nehmen, müssen mit empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Haft rechnen. Das Gesetz richtet sich vor allem gegen homosexuelle Paare, die versuchen, auf diese Weise an ein Kind zu kommen.